AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sailmaker Voss – Cover, Sails & Service
ab 1. JUNI 2024
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Geschäftsbeziehungen, soweit die Geschäftsvorfälle am oder nach dem 1. Juni 2024
beginnen.
2. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Ergänzungen werden, selbst bei
Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil.
§ 2 Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend.
2. Technische Änderungen sowie Änderungen in der Ausführungsart, Form, Schnitt,
Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Graphische Darstellungen aller Art von unseren Produkten gelten nur als ungefähr
und sind unverbindlich.
3. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware
erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, dass in der Bestellung liegende
Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die
Annahme kann entweder schriftlich oder durch Erbringen der Leistung oder
Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
4. Werden wir selbst nicht beliefert, obwohl wir bei zuverlässigen Lieferanten
entsprechende Bestellungen aufgegeben haben, werden wir von unserer
Leistungspflicht frei und können vom Vertrag zurücktreten. Wir sind verpflichtet, den
Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu unterrichten und
werden jede schon erbrachte Gegenleistung des Bestellers unverzüglich erstatten.
Gegenüber Verbrauchern ist dieser Vorbehalt nur wirksam, wenn wir die Ware
bereits vor Abschluss des Kaufvertrags bestellt haben.
5. Termine oder -fristen sind grundsätzlich unverbindlich, auch wenn sie schriftlich
angegeben sind. Ist dennoch ein verbindlicher Termin vereinbart, verlängert sich
dieser angemessen, wenn der Kunde nicht rechtzeitig, vollständig und
ordnungsgemäß seine Verpflichtungen erfüllt. Dazu zählen auch die Beschaffung
von Daten, Unterlagen gegebenenfalls Zutritt zur Yacht und Anlieferung von
Zubehör.
6. Wir behalten uns alle Urheber- und Nutzungsrechte an von uns erstellten
Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen graphischen Darstellungen vor. Sie
dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
7. Soweit es sich nicht um einen Barverkauf handelt, ist für den Umfang der Leistung
unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Angaben in den bei Vertragsschluss
gültigen Beschreibungen über Leistungen, Lieferumfang, Aussehen, technische und
wirtschaftliche Daten u.a. sind als annähernde Angaben zu betrachten und gelten
nicht als vereinbarte Beschaffenheit, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich als
verbindlich zugesichert bezeichnet werden. Konstruktions-
, Form- und
Verpackungsänderungen und Ähnliches bleiben bis zum Erfüllungstermin
vorbehalten, sofern der Leistungsgegenstand nicht erheblich geändert wird oder die
Änderung für den Abnehmer als zumutbar erscheint.8. Sind Montagearbeiten beauftragt, hat der Kunde alle dafür notwendigen Vor- und
Nachbereitungen, Stellung von Hilfseinrichtungen usw. gemäß den Erfordernissen
auf seine Kosten zu veranlassen.
9. Liefert der Kunde Maße und Daten sind wir nicht verpflichtet, diese zu überprüfen /
nachzumessen.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des
Kaufpreises vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Sofern
Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene
Kosten regelmäßig durchzuführen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle
einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware
unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen
Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug
oder bei Verletzung einer Pflicht nach vorstehender Ziffer 2. und 3. sind wir
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
§ 4 Widerrufs- und Rückgaberecht
1. Bei einvernehmlichem Umtausch berechnen wir unsere Kosten für Kontrolle und
Verwaltungsarbeit nach Aufwand. Dies gilt nicht bei Umtausch aufgrund von
anerkannten Mängeln.
2. Bei Sonder-/Einzelfertigungen, bei Werk- und Werklieferungsverträgen ist ein
Umtausch ausgeschlossen. Auch nach begonnener (Weiter-) Verarbeitung ist
jegliche Art der Stornierung ausgeschlossen.
§ 5 Vergütung
1. Wir sind berechtigt übliche Anzahlungen und Abschlagszahlungen zu fordern. Der
Kunde verpflichtet sich, den vollen Kaufpreis Zug-um-Zug bei Fertigstellung der Ware
zu begleichen.
2. Beim Versendungsverkauf schuldet der Käufer neben dem Kaufpreis eine
Versandkostenpauschale, Transportkosten gegebenenfalls auch Versicherungs-
prämie.
3. Der Kunde kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Er kann ein Zurückbehaltungsrecht nur
ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4. Werden saisonale Preisnachlässe gewährt gelten diese nur, wenn der Kunde
notwendige Daten und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stellt und sonstige
Mitwirkung leistet, um den Vertrag innerhalb der betreffenden Saison abzuwickeln.
5. Stellt sich beim Nachmessen nach Auftragserteilung von Segeln eine andere
Größe heraus, erhöht/vermindert sich der Preis angemessen.
6. Wenn wir Segel verkaufen, sind Montagen, Trimmen, Probeschläge gesondert zu
vergüten.§ 6 Abnahme, Gefahrübergang
1. Ohne gesonderte Vereinbarung lagern wir nicht abgenommene Waren oder Waren
der Kunden nicht ein. Sollten dennoch Waren eingelagert werden, geschieht dies nur
gegen übliches Entgelt. Wir haften nur im Rahmen eigenüblicher Sorgfalt. Für eine
Verschlechterung oder bei Untergang des Lagergutes haften wir nur bei grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
2. Wird eingelagerte Ware auch nach schriftlicher Aufforderung mit einer Frist von
einem Monat nicht abgeholt, sind wir berechtigt, die Lagerware freihändig zu
veräußern.
3. Führen wir Arbeiten an Ihrem Boot oder Rigg aus ist Erfüllungsort, auch für die
Nachbesserung der Standort des Bootes/Riggs. Der Gefahrübergang und die
Fälligkeit unserer Forderung erfolgten im Winterhalbjahr mit der Fertigstellung, nicht
erst mit der Abnahme.
§ 7 Gewährleistung
1. Der Kunde hat die Ware sofort nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb von 10
Tagen auf die Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen und evtl. Mängel unverzüglich
anzuzeigen.
2. Im Falle der Gewährleistung stehen uns zur Behebung eines Mangels der Ware
binnen angemessener Zeit mindestens zwei Nachbesserungsversuche zu. Als
angemessen gilt eine Nachbesserungsfrist von einem Monat gerechnet ab
Ablieferung am Betriebssitz. Ist die Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar,
erfolgt die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung.
3. Gelingt die Nacherfüllung nicht, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung
der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt)
verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur
geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
4. Erfüllungsort der Nacherfüllung ist unser Geschäftssitz. Der Kunde ist daher im
Rahmen des Nacherfüllungsverlangens verpflichtet, die betreffende Sache an
unseren Geschäftssitz zu versenden. Wir werden den Kunden von entsprechenden
Transportkosten freistellen, sofern ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt. Diese
Pflicht ist jedoch beschränkt auf die Kosten eines Standarttransportes ab/bis zur
Lieferanschrift des Vertrages, bei Auslandslieferungen bis zur deutschen Grenze.
Der Versand ist im Vorfeld mit uns abzustimmen. Wir sind berechtigt, den Transport
selbst zu organisieren.
5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter
Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein
Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach
gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn
ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich dann auf die Differenz
zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die
Vertragsverletzung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben sollten.
6. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur
Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann,
wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage
entgegensteht.
7. Garantien, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen, erhält der Kunde
durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
8. Ist der Kunde Unternehmer, verjähren Ansprüche wegen eines Mangels nach
einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Werden gebrauchte Sachen an einenUnternehmer verkauft, leisten wir keine Gewähr. Ist der Käufer gebrauchter Waren
ein Verbraucher, ist die Verjährung auf 12 Monate ab Ablieferung begrenzt.
§ 8 Haftungsbeschränkungen
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den
nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren
Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen
unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des
Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei
uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.
3. Für entgangenes Segelvergnügen oder ausgebliebenen Regattaerfolg kann ein
Schadensersatz nicht beansprucht werden.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Erfüllungsort ist unser Betriebssitz in Fehmarn.
3. Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Kiel ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt sind.
4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Diese ganz oder teilweise unwirksame Bedingung soll durch eine Regelung ersetzt
werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
10. Anbieterkennzeichnung
Voss- Cover,Sails & Service
Sahrensdorf 26, 23769 Fehmarn
GF: Annkatrin Voss
Um.-Id.-Nr. DE363852029
Steuer-Nr. 018 878 6098 5
©2025 Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.
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