AGBs

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sailmaker Voss – Cover, Sails & Service

ab 1. JUNI 2024

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen

Geschäftsbeziehungen, soweit die Geschäftsvorfälle am oder nach dem 1. Juni 2024

beginnen.

2. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Ergänzungen werden, selbst bei

Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil.

§ 2 Vertragsschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend.

2. Technische Änderungen sowie Änderungen in der Ausführungsart, Form, Schnitt,

Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

Graphische Darstellungen aller Art von unseren Produkten gelten nur als ungefähr

und sind unverbindlich.

3. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware

erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, dass in der Bestellung liegende

Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die

Annahme kann entweder schriftlich oder durch Erbringen der Leistung oder

Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

4. Werden wir selbst nicht beliefert, obwohl wir bei zuverlässigen Lieferanten

entsprechende Bestellungen aufgegeben haben, werden wir von unserer

Leistungspflicht frei und können vom Vertrag zurücktreten. Wir sind verpflichtet, den

Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu unterrichten und

werden jede schon erbrachte Gegenleistung des Bestellers unverzüglich erstatten.

Gegenüber Verbrauchern ist dieser Vorbehalt nur wirksam, wenn wir die Ware

bereits vor Abschluss des Kaufvertrags bestellt haben.

5. Termine oder -fristen sind grundsätzlich unverbindlich, auch wenn sie schriftlich

angegeben sind. Ist dennoch ein verbindlicher Termin vereinbart, verlängert sich

dieser angemessen, wenn der Kunde nicht rechtzeitig, vollständig und

ordnungsgemäß seine Verpflichtungen erfüllt. Dazu zählen auch die Beschaffung

von Daten, Unterlagen gegebenenfalls Zutritt zur Yacht und Anlieferung von

Zubehör.

6. Wir behalten uns alle Urheber- und Nutzungsrechte an von uns erstellten

Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen graphischen Darstellungen vor. Sie

dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

7. Soweit es sich nicht um einen Barverkauf handelt, ist für den Umfang der Leistung

unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Angaben in den bei Vertragsschluss

gültigen Beschreibungen über Leistungen, Lieferumfang, Aussehen, technische und

wirtschaftliche Daten u.a. sind als annähernde Angaben zu betrachten und gelten

nicht als vereinbarte Beschaffenheit, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich als

verbindlich zugesichert bezeichnet werden. Konstruktions-

, Form- und

Verpackungsänderungen und Ähnliches bleiben bis zum Erfüllungstermin

vorbehalten, sofern der Leistungsgegenstand nicht erheblich geändert wird oder die

Änderung für den Abnehmer als zumutbar erscheint.8. Sind Montagearbeiten beauftragt, hat der Kunde alle dafür notwendigen Vor- und

Nachbereitungen, Stellung von Hilfseinrichtungen usw. gemäß den Erfordernissen

auf seine Kosten zu veranlassen.

9. Liefert der Kunde Maße und Daten sind wir nicht verpflichtet, diese zu überprüfen /

nachzumessen.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des

Kaufpreises vor.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Sofern

Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene

Kosten regelmäßig durchzuführen.

3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle

einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware

unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen

Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug

oder bei Verletzung einer Pflicht nach vorstehender Ziffer 2. und 3. sind wir

berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

§ 4 Widerrufs- und Rückgaberecht

1. Bei einvernehmlichem Umtausch berechnen wir unsere Kosten für Kontrolle und

Verwaltungsarbeit nach Aufwand. Dies gilt nicht bei Umtausch aufgrund von

anerkannten Mängeln.

2. Bei Sonder-/Einzelfertigungen, bei Werk- und Werklieferungsverträgen ist ein

Umtausch ausgeschlossen. Auch nach begonnener (Weiter-) Verarbeitung ist

jegliche Art der Stornierung ausgeschlossen.

§ 5 Vergütung

1. Wir sind berechtigt übliche Anzahlungen und Abschlagszahlungen zu fordern. Der

Kunde verpflichtet sich, den vollen Kaufpreis Zug-um-Zug bei Fertigstellung der Ware

zu begleichen.

2. Beim Versendungsverkauf schuldet der Käufer neben dem Kaufpreis eine

Versandkostenpauschale, Transportkosten gegebenenfalls auch Versicherungs-

prämie.

3. Der Kunde kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig

festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Er kann ein Zurückbehaltungsrecht nur

ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4. Werden saisonale Preisnachlässe gewährt gelten diese nur, wenn der Kunde

notwendige Daten und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stellt und sonstige

Mitwirkung leistet, um den Vertrag innerhalb der betreffenden Saison abzuwickeln.

5. Stellt sich beim Nachmessen nach Auftragserteilung von Segeln eine andere

Größe heraus, erhöht/vermindert sich der Preis angemessen.

6. Wenn wir Segel verkaufen, sind Montagen, Trimmen, Probeschläge gesondert zu

vergüten.§ 6 Abnahme, Gefahrübergang

1. Ohne gesonderte Vereinbarung lagern wir nicht abgenommene Waren oder Waren

der Kunden nicht ein. Sollten dennoch Waren eingelagert werden, geschieht dies nur

gegen übliches Entgelt. Wir haften nur im Rahmen eigenüblicher Sorgfalt. Für eine

Verschlechterung oder bei Untergang des Lagergutes haften wir nur bei grober

Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

2. Wird eingelagerte Ware auch nach schriftlicher Aufforderung mit einer Frist von

einem Monat nicht abgeholt, sind wir berechtigt, die Lagerware freihändig zu

veräußern.

3. Führen wir Arbeiten an Ihrem Boot oder Rigg aus ist Erfüllungsort, auch für die

Nachbesserung der Standort des Bootes/Riggs. Der Gefahrübergang und die

Fälligkeit unserer Forderung erfolgten im Winterhalbjahr mit der Fertigstellung, nicht

erst mit der Abnahme.

§ 7 Gewährleistung

1. Der Kunde hat die Ware sofort nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb von 10

Tagen auf die Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen und evtl. Mängel unverzüglich

anzuzeigen.

2. Im Falle der Gewährleistung stehen uns zur Behebung eines Mangels der Ware

binnen angemessener Zeit mindestens zwei Nachbesserungsversuche zu. Als

angemessen gilt eine Nachbesserungsfrist von einem Monat gerechnet ab

Ablieferung am Betriebssitz. Ist die Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar,

erfolgt die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung.

3. Gelingt die Nacherfüllung nicht, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung

der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt)

verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur

geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

4. Erfüllungsort der Nacherfüllung ist unser Geschäftssitz. Der Kunde ist daher im

Rahmen des Nacherfüllungsverlangens verpflichtet, die betreffende Sache an

unseren Geschäftssitz zu versenden. Wir werden den Kunden von entsprechenden

Transportkosten freistellen, sofern ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt. Diese

Pflicht ist jedoch beschränkt auf die Kosten eines Standarttransportes ab/bis zur

Lieferanschrift des Vertrages, bei Auslandslieferungen bis zur deutschen Grenze.

Der Versand ist im Vorfeld mit uns abzustimmen. Wir sind berechtigt, den Transport

selbst zu organisieren.

5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter

Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein

Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach

gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn

ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich dann auf die Differenz

zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die

Vertragsverletzung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben sollten.

6. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur

Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann,

wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage

entgegensteht.

7. Garantien, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen, erhält der Kunde

durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

8. Ist der Kunde Unternehmer, verjähren Ansprüche wegen eines Mangels nach

einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Werden gebrauchte Sachen an einenUnternehmer verkauft, leisten wir keine Gewähr. Ist der Käufer gebrauchter Waren

ein Verbraucher, ist die Verjährung auf 12 Monate ab Ablieferung begrenzt.

§ 8 Haftungsbeschränkungen

1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den

nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren

Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen

unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des

Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei

uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.

3. Für entgangenes Segelvergnügen oder ausgebliebenen Regattaerfolg kann ein

Schadensersatz nicht beansprucht werden.

§ 9 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Erfüllungsort ist unser Betriebssitz in Fehmarn.

3. Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder

öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Kiel ausschließlicher Gerichtsstand für alle

Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen

Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im

Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt sind.

4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich

dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder

werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Diese ganz oder teilweise unwirksame Bedingung soll durch eine Regelung ersetzt

werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.

10. Anbieterkennzeichnung

Voss- Cover,Sails & Service

Sahrensdorf 26, 23769 Fehmarn

GF: Annkatrin Voss

Um.-Id.-Nr. DE363852029

Steuer-Nr. 018 878 6098 5


 

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